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VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15 |
Volltextveröffentlichung
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§ 4 Abs. 1 WaffG, § 5 Abs. 1 WaffG, § 45 Abs. 2 WaffG
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Mitgliedschaft im Gremium MC
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- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Aufgrund seiner Mitgliedschaft im Rockerclub Gremium MC A-Stadt sowie der Wahrnehmung der Funktion des ?Treasurers? sei ungeachtet seiner strafrechtlichen Unbescholtenheit unter Übertragung der sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.1.2015 - Az. 6 C 1.14 - ergebenden Grundsätze ernsthaft zu befürchten, dass er Waffen und Munition missbräuchlich verwenden bzw. diese nicht befugten Personen überlassen werde.Die Gefahrprognose ist nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 -, Urt. v. 30.9.2009 - 6 C 29.08 -, B. v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 -, B. v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - u. B. v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - alle juris).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 28.01.2015 (- 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11 ff. = NJW 2015, 3594) unter Bestätigung der vorangegangenen Beurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Rockergruppierung ?Bandidos? (…Urt. v. 10.10.2013 - 21 BV 12.1280 - ebenso Urteile vom 10.10.2013 - 21 B 12.960 und 21 B 12.964 -, jew. juris) Folgendes ausgeführt:.
- VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 13.429
Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Auf dieser Grundlage hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem weiteren rechtskräftigen Urteil vom 10.10.2013 (- 21 BV 13.429 - juris, Rn. 34 ff.) auch die Mitgliedschaft in einer Ortsgruppe des Gremium MC als ausreichend für den Ausschluss der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit angesehen, weil die Strukturmerkmale dieser Rockergruppierung denen der Bandidos entsprechen (so auch Bay. VGH, B. v. 29.3.2017 ? juris).Nach den Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 10.10.2013 a. a. O.) sind auch deren Mitglieder bereit, Ziele notfalls mittels Gewalt durchzusetzen.
Verstöße gegen diesen Ehrenkodex werden bis hin zu einem Ausschluss im sog. ?Bad Standing? sanktioniert (vgl. zum Vorstehenden ferner BayVGH, Urt. v. 10.10.2013 a. a. O.).
- VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15
Gremium MC; Rockerclub (OMCG); Zuverlässigkeit; Waffenrecht
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Mit Bescheid vom 20.7.2015, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird (Beiakte A zu 6 B 56/15, Bl. 169 - 174), widerrief die Beklagte die auf den Kläger ausgestellten Waffenbesitzkarten mit den Nrn. 5770 und 5771, gab diesem unter Fristsetzung und Zwangsgeldandrohung auf, die Waffenbesitzkarten an die Beklagte zurückzugeben sowie die darauf eingetragenen Waffen entweder unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen und dies schriftlich nachzuweisen.Entsprechend den Angaben des Verpächters gegenüber einem Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde Steinfurt (Beiakte B zum Verfahren 6 B 56/15, Bl. 28 f.) ist der Kläger gegenüber dem Verpächter immerhin als ?Kassierer eines Motorradclubs? aufgetreten und nicht ? wie es der Vereinszweck des Rocking Machine e. V. nahegelegt hätte ? als Kassierer eines Musikvereins, der gemäß § 2 seiner Gründungssatzung als Vereinszweck die Förderung und Pflege der Musik durch Organisation von Veranstaltungen angibt.
Dies gründet sich auf einen Abgleich des Fotos aus dem Jahrbuch und einer vom Zeugen K. in der mündlichen Verhandlung zu den Akten gereichten Vergrößerung dieser Aufnahme mit dem aus dem Facebook-Auftritt des Klägers stammenden Lichtbild (Bl. 110 der Beiakte A zum Verfahren 6 B 56/15) nebst weiterer Fotos vom Kläger.
- BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen, …
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Die Gefahrprognose ist nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 -, Urt. v. 30.9.2009 - 6 C 29.08 -, B. v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 -, B. v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - u. B. v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - alle juris).Die Prognose hat sich an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, st. Rspr; vgl. etwa Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17 m. w. N.).
- BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Die Gefahrprognose ist nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 -, Urt. v. 30.9.2009 - 6 C 29.08 -, B. v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 -, B. v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - u. B. v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - alle juris).Ausreichend ist vielmehr, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 12.1280
Widerruf einer waffenrechtlichen und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis; …
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 28.01.2015 (…- 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11 ff. = NJW 2015, 3594) unter Bestätigung der vorangegangenen Beurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Rockergruppierung ?Bandidos? (Urt. v. 10.10.2013 - 21 BV 12.1280 - ebenso Urteile vom 10.10.2013 - 21 B 12.960 und 21 B 12.964 -, jew. juris) Folgendes ausgeführt:. - VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 B 12.960
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von OMCG-Mitgliedern
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 28.01.2015 (…- 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11 ff. = NJW 2015, 3594) unter Bestätigung der vorangegangenen Beurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Rockergruppierung ?Bandidos? (Urt. v. 10.10.2013 - 21 BV 12.1280 - ebenso Urteile vom 10.10.2013 - 21 B 12.960 und 21 B 12.964 -, jew. juris) Folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15
Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex; …
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Der Bundesminister des Innern hat zwischenzeitlich auch den unter dem Dach des Gremium MC operierenden Regionalverband Gremium MC Sachsen sowie fünf angeschlossene Orts-Chapter verboten und aufgelöst, weil deren Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen; die gegen die Verbots- und Auflösungsverfügungen erhobenen Klagen blieben beim Bundesverwaltungsgericht erfolglos (BVerwG, Urt. v. 7.1.2016 ? 1 A 3/15 ? juris, Rdnr. 23 ff.). - BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung …
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Die Gefahrprognose ist nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 -, Urt. v. 30.9.2009 - 6 C 29.08 -, B. v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 -, B. v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - u. B. v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - alle juris). - BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
Auszug aus VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15
Die Gefahrprognose ist nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 -, Urt. v. 30.9.2009 - 6 C 29.08 -, B. v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 -, B. v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - u. B. v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - alle juris). - VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und die …
- VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 262/15
"Rücknahme eines kleinen Waffenscheines bei Mitgliedschaft im Gremium MC"
- VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16
Präsident einer Rockerclubs; sog. 1%-er; Prognose der waffenrechtlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2015 - 7 B 10844/15
Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC muss Waffenbesitzkarte abgeben
- VG Ansbach, 26.10.2016 - AN 14 S 16.00462
Widerruf von Waffenbesitzkarten
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VG Halle, 11.09.2017 - 6 A 264/15 |
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